Melden Sie der regionalen Geschäftsstelle binnen drei Tagen Beginn und Ende der Beschäftigung von Ausländer_innen.

Wird das Ende der Beschäftigung nicht dem AMS gemeldet, bleibt der Quotenplatz für die gesamte Laufzeit der Bewilligung belegt. Für ein ausgeschöpftes Kontingent bedeutet dies, dass das AMS keine weiteren Beschäftigungsbewilligungen ausstellen darf.

Am bequemsten können Sie diese Meldung über das eAMS-Konto durchführen. Sie entsprechen damit der gesetzlichen Verpflichtung und stellen sicher, dass freiwerdende Quotenplätze zur Verfügung stehen.

Geben Sie das gewünschte Beginn- und Ende-Datum der Beschäftigung im Antrag an.

Das ermöglicht uns im Falle von gesetzlich erzwungenen Laufzeitänderungen der Bewilligungen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und die geänderten Laufzeiten Ihren Wünschen bzw. Bedürfnissen anzupassen. Dies stellt auch sicher, dass Kontingentplätze nicht länger als nötig belegt werden und damit auch anderen Antragsteller_innen zur Verfügung stehen.

Translate »
Consent Management Platform von Real Cookie Banner