Die Saisonkontingentverordnung 2024 sieht aktuell für das Bundesland Salzburg 1.231 Quotenplätze für die befristete Beschäftigung von Ausländer_innen im Wirtschaftszweig Tourismus vor.
In den Saisonspitzen im Dezember, Januar und Februar sind zeitlich begrenzte Überschreitungen der Kontingente um bis zu 50 Prozent möglich, was im Ergebnis bis zu 1.847 befristet beschäftigten Ausländer_innen entspricht. Im Jahresdurchschnitt darf die Auslastung des Kontingentes die 100 Prozent nicht überschreiten.
Im Sinne einer guten Zusammenarbeit und möglichst raschen und effizienten Erledigung bitten wir Sie:
- Bringen Sie Ihre Anträge zeitgerecht über Ihr eAMS-Konto ein.
Sie können vorhergehende Anträge duplizieren, den Bearbeitungsstand einsehen und ersparen sich bei der Bescheidzustellung den Postweg. Achten Sie bitte auf vollständig ausgefüllte Anträge und legen Sie eine Kopie des Reisepasses der_des beantragten Ausländer_in bei. Die korrekte Erfassung des Namens im Antrag hilft, Schwierigkeiten bei der Ausstellung des Visums zu vermeiden. Die Antragstellung für die Wintersaison ist ab Anfang Oktober sinnvoll.
- Arbeitsmarktprüfung / Ersatzkraftverfahren
Voraussetzung für die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung ist die Prüfung, ob Ersatzkräfte zur Verfügung stehen würden. Dafür ist es notwendig, dass Sie uns die zu besetzenden offenen Stellen, die Sie mit den beantragten Ausländer_innen besetzen wollen, spätestens mit der Einbringung Ihres Antrages auf Beschäftigungsbewilligung melden.
Treffen Sie die Vereinbarungen zum Ersatzkraftverfahren mit Ihrem zuständigen AMS.
- Geben Sie das gewünschte Beginn- und Ende-Datum der Beschäftigung im Antrag an.
Das ermöglicht uns im Falle von gesetzlich erzwungenen Laufzeitänderungen der Bewilligungen mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und die geänderten Laufzeiten Ihren Wünschen bzw. Bedürfnissen anzupassen. Sie ersparen sich damit Zeit, neue Anträge zu stellen und die damit anfallenden Gebühren. Bitte beachten Sie, dass ab einer Kontingentausschöpfung von 100 Prozent Beschäftigungsbewilligungen nur mehr bis 28.02.2025 ausgestellt werden können. Eine Verlängerung dieser Beschäftigungsbewilligungen ist möglich.
- Melden Sie der regionalen Geschäftsstelle binnen drei Tagen Beginn und Ende der Beschäftigung von Ausländer_innen.
Am bequemsten können Sie diese Meldung über Ihr eAMS-Konto durchführen. Sie entsprechen damit der gesetzlichen Verpflichtung und stellen sicher, dass freiwerdende Quotenplätze zur Verfügung stehen. Andernfalls bleibt dieser Quotenplatz für die gesamte Laufzeit der Bewilligung belegt.
Setzen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit fort und freuen uns gemeinsam auf die bevorstehende Wintersaison! Für Fragen und Anliegen steht Ihnen die regionale Geschäftsstelle gerne zur Verfügung!