Die Saisonkontingentverordnung 2023 sieht für das Bundesland Salzburg nach einer Erhöhung im Juni dieses Jahres 1.231 Quotenplätze für die befristete Beschäftigung von Ausländer_innen im Wirtschaftszweig Tourismus vor.

In den Saisonspitzen im Dezember, Januar und Februar sind zeitlich begrenzte Überschreitungen der Kontingente um bis zu
50 % möglich, was im Ergebnis bis zu 1.847 befristet beschäftigten Ausländer_innen entspricht. Im Jahresdurchschnitt darf die Auslastung des Kontingents die 100 % nicht überschreiten.

Im Sinne einer guten Zusammenarbeit und möglichst raschen und effizienten Erledigung bitten wir Sie:

  • Bringen Sie Ihre Anträge zeitgerecht über ihr eAMS-Konto ein.

Sie können vorhergehende Anträge duplizieren, den Bearbeitungsstand einsehen und ersparen sich bei der Bescheidzustellung den Postweg.

  • Geben Sie das gewünschte Beginn- und Ende-Datum der Beschäftigung im Antrag an.

Das ermöglicht uns im Falle von gesetzlich erzwungenen Laufzeitänderungen der Bewilligungen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und die geänderten Laufzeiten Ihren Wünschen bzw. Bedürfnissen anzupassen. Sie ersparen sich damit Zeit, neue Anträge und die damit anfallenden Gebühren.

  • Melden Sie der regionalen Geschäftsstelle binnen drei Tagen Beginn und Ende der Beschäftigung von Ausländer_innen.

Am bequemsten können Sie auch diese Meldung über das eAMS-Konto durchführen. Sie entsprechen damit der gesetzlichen Verpflichtung und stellen sicher, dass freiwerdende Quotenplätze zur Verfügung stehen. Andernfalls bleibt dieser Quotenplatz für die gesamte Laufzeit der Bewilligung belegt.

Setzen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit fort und freuen uns gemeinsam auf die bevorstehende Wintersaison!

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